© 2024, M.V. Medienconsulting & VerlagsgmbH
Während auf der Erde ja um jedes Stückchen Land gestritten wird, stellt sich die Frage, wie es sich mit dem Mond verhält. Dies ist auf internationaler Ebene eindeutig geregelt: Der Weltraumvertrag (Outer Space Treaty) von 1967 verbietet allen Staaten, einen Eigentumsanspruch auf Weltraumkörper wie den Mond zu erheben. Dieses Abkommen wurde bislang von 192 Staaten der Vereinten Nationen ratifiziert und ist damit weltweit gültig.
Um den Weltrumvertrag auf Firmen und Privatpersonen auszuweiten, wurde 1979 das Moon-Treaty-Abkommen (Agreement Governing the Activities of States on the Moon and Other Celestial Bodies) entworfen, das allerdings bislang nur von fünf für die Raumfahrt unbedeutenden Staaten unterschrieben und von den Vereinten Nationen nie ratifiziert wurde. Theoretisch könnte also jeder Mensch und jedes Unternehmen ein Grundstück auf dem Mond erwerben – wenn es einen entsprechenden Verkäufer gäbe…
Der Amerikaner Dennis M. Hope meldete 1980 beim Grundstücksamt von San Francisco seine Besitzansprüche auf den Mond an. Da niemand fristgerecht Einspruch erhob, vertreibt der gute Mann die Grundstücke nun über seine dafür gegründete „Lunar Embassy“.
Allerdings erhebt auch der Deutsche Martin Jürgens Anspruch auf den Mond, nachdem eine Schenkungsurkunde von König Friedrich dem Großen von Preußen aus dem Jahre 1756, die Rechte am Mond an die Familie Jürgens überträgt, die wiederum an den jüngsten Sohn weitervererbt werden sollen. Die Frage, wer Friedrich dem Großen das Recht am Verschenken des Mondes verliehen hat, blieb bislang unbeantwortet…
zunehmender Mond
15. November 2024